4.3.2. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, wird im Polizeibericht vom 24. Mai 2018 der Ablauf des Geschehens in chronologisch nachvollziehbarer Weise geschildert (vorinstanzliches Urteil, E. II/1.3.1.8). Der Beschuldigte sei nach dem Eintreffen der Polizei in der Sitzecke des Wohnwagens entdeckt worden. Er habe sich trotz mehrmaliger - 19 -