4. 4.1. 4.1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden wirft dem Beschuldigten vor, er habe die beiden Polizisten, H. und I., während einer Amtshandlung am 23. Mai 2018 tätlich angegriffen und sich dadurch der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 1 StGB strafbar gemacht. Der Beschuldigte habe sich trotz mehrfacher Aufforderung geweigert, zwecks Ausweiskontrolle aus dem Wohnwagen auszusteigen und sich auszuweisen. Er habe mehrmals seine Arme weggezogen und mit den Fäusten auf die Hände der Polizisten geschlagen, als sie nach ihm gegriffen hätten. Er habe die Polizisten gestossen und blockiert, so dass sie ihn auf dem Bett im Wohnwagen arretieren und in Handfesseln haben