Auf Nachfrage von B., ob dies eine Drohung sei, sagte der Beschuldigte, dass er in zehn Minuten bei ihr sei und das Geld hole. Der Beschuldigte ist anschliessend jedoch nicht beim Betreibungsamt erschienen und hat das verlangte Geld damit nicht erlangt. Gestützt auf den Polizeirapport vom 18. Oktober 2018 ist zudem erstellt, dass B. nach dem Telefonat mit dem Beschuldigten die kantonale Notrufzentrale angerufen und angegeben hat, der Beschuldigte habe ihr am Telefon gedroht, an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen und "alles in die Luft" zu sprengen (Untersuchungsakten [UA] act. 417 f.).