Sie hat es als erstellt erachtet, dass der Beschuldigte am 5. Oktober 2018 um 09.20 Uhr beim Betreibungsamt Q. angerufen und von B. einen Betrag von Fr. 1'000.00 verlangt habe, nachdem das Geld zuvor aus dem Vermögen des Beschuldigten vom Betreibungsamt gepfändet worden sei. Als B. dem Beschuldigten erklärt habe, dass sie ihm das Geld nicht geben würde, habe der Beschuldigte ihr gesagt, er werde sie in die Luft jagen und die blonde Hexe (gemeint die Arbeitskollegin von B.) werde es auch treffen. Auf Nachfrage von B., ob dies eine Drohung sei, habe der Beschuldigte geantwortet, dass er in zehn Minuten beim Betreibungsamt sei und das Geld abhole.