1.2. Der Beschuldigte beantragt, er sei in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils freizusprechen von den Vorwürfen der, teilweise versuchten, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Anklageziffer 1 und 5.2), der einfachen Körperverletzung (Anklageziffer 2.2) und der mehrfachen Drohung (Anklageziffer 4), dies unter entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen. Unangefochten und damit nach Art.