1. 1.1. Die Berufung richtet sich gegen das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 12. August 2020, mit welchem der Beschuldigte der mehrfachen, teilweise versuchten, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Anklageziffer 1, 5.1 und 5.2), der mehrfachen Drohung (Anklageziffer 4), der einfachen Körperverletzung (Anklageziffer 2.2), der Beschimpfung (Anklageziffer 7.1) sowie der fahrlässigen Übertretung der Verkehrsregelnverordnung (Anklageziffer 8) schuldig gesprochen wurde. Hierfür wurde der Beschuldigte, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom - 13 -