9. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Oliver Bulaty, Rechtsanwalt, 5401 Baden, wird eine Entschädigung von Fr. 18'195.45 (inkl. 7.7/8 % MwSt. von Fr. 1'284.40) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss vorstehender Ziff. 8.1. lit. c.) und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung nach Rechtskraft des Urteils vorzunehmen. Die Entschädigung wird einstweilen auf der Gerichtskasse Baden vorgemerkt. Der Betrag von Fr. 12'130.30 (⅔ des Entschädigungsbetrags) wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen (Art. 135 Abs. 4 i.V.m. Art. 426 Abs. 1 StPO).