3. Der Beschuldigte sei zu verpflichten der Zivil- und Strafklägerin Schadenersatz von CHF 8'528.55 zuzüglich Anwaltskosten für die heutige Verhandlung, zu bezahlen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten." 2.4. Das Bezirksgericht Baden erkannte gleichentags: " 1. Der Beschuldigte A. wird freigesprochen vom Vorwurf