2. Er sei schuldig zu sprechen wegen der fahrlässigen Übertretung der Verkehrsregelverordnung (Anklage-Ziff.8). 3. Der Beschuldigte sei hierfür mit einer Busse von CHF 50.00 zu bestrafen. 4. Für die ausgestandene Untersuchungshaft/Überhaft von 8 Tagen sei dem Beschuldigten eine Genugtuung von insgesamt CHF 1'600.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 1. Mai 2018 zu Lasten der Staatskasse zuzusprechen. 5. Die Zivilforderungen seien abzuweisen. 6. Die Verfahrenskosten (inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) seien dem Beschuldigten zu maximal 5 % aufzuerlegen.