2. Die Anklagegebühr beträgt CHF 1'200.00. 3. Auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung wird verzichtet." 2. 2.1. Am 12. August 2020 fand die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Baden mit persönlicher Befragung der Zeuginnen K. und F., den Auskunftspersonen C., E. und B. sowie des Beschuldigten statt. -8- 2.2. Der Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: " 1. Der Beschuldigte sei freizusprechen von den Vorwürfen