7.1. Sachverhalt siehe Ziff. 4. Der Beschuldigte wusste, dass er die Geschädigte mit den Ausdrücken "huere Schlampe" und "huere Usländer" beleidigen würde und wollte dies. 7.2. Der Beschuldigte sagte am 16.08.2018 um ca. 20.15 Uhr an seinem Wohnort, […], zu den Geschädigten Kpl H. und Gfr I. von der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal zwei Mal: "Ihr Wixer". Der Beschuldigte wusste, dass er die Geschädigten mit dem genannten Ausdruck beleidigen würde und wollte dies. 8. Übertretung der Verkehrsregelnverordnung Der Beschuldigte hat fahrlässig Vorschriften dieser Verordnung verletzt.