Der Beschuldigte wusste, dass er mit seinen Webcams unbefugt Vorgänge aus dem Privatbereich seiner Nachbarn ohne deren Einwilligung beobachtete und abspeicherte. Er wurde deswegen bereits mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 26.02.2017 für den Zeitraum vom 21.07.2016 bis 21.10.2016 verurteilt. Der Beschuldigte fuhr trotz der rechtskräftigen Verurteilung mit den gesetzeswidrigen Beobachtungen fort und handelte demnach willentlich. Der Geschädigte J.A. macht eine Zivilforderung in Höhe von Fr. 2'000.00 geltend. 7. Mehrfache Beschimpfung Der Beschuldigte hat mehrfach jemanden in anderer Weise durch Worte in seiner Ehre angegriffen.