Der Beschuldigte betrieb im strafrechtlich relevanten Zeitraum vom 03.06.2017 bis 04.09.2017 in […] zwei Webcams. Eine hatte er neben dem Dachfenster und eine zweite neben dem Fenster im Erdgeschoss montiert. Mit diesen Webcams filmte der Beschuldigte u.a. das Privatgrundstück mit Wohnhaus des Geschädigten J.A., […]. Es war auf den Aufnahmen die Front des Hauses mit Wintergarten und Garten sowie die rechte Hausseite zu sehen. Dort beobachtete der Beschuldigte z.B., wer wann das Haus betrat oder verliess und was die Familie J. in ihrem umzäunten Garten tat, ohne deren Einverständnis.