5. Mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Der Beschuldigte hat mehrfach einen Beamten während einer Amtshandlung tätlich angegriffen. 5.1. Sachverhalt siehe Ziff. 2.2. Der Beschuldigte wusste, dass die beiden Polizisten zur Verhaftung legitimiert waren und dass er sich nicht tätlich gegen die Festnahme derart wehren durfte, dass er zu Boden geführt werden musste resp. dass er Pol E. nicht beissen durfte, was er dennoch willentlich tat.