Die Geschädigte befürchtete erneute Schläge des Beschuldigten, weshalb sie sich nicht traute, sich dem Beschuldigten zu nähern, und davon absah, in ihre Wohnung zu gehen. Der Beschuldigte wusste, dass er die Geschädigte davon abhalten würde, in ihre Wohnung zu gehen, wenn er mit drohend gehaltener Holzstange vor dem Eingang stand, und wollte dies. Die Geschädigte C. macht eine Zivilforderung in Höhe von Fr. 6'916.05 geltend. 4. Mehrfache Drohung Der Beschuldigte hat mehrfach jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt.