Dabei versteckte er seine Arme unter seinem Körper, sodass die Polizisten ihm die Handfesseln zuerst nicht anlegen konnten. Zudem biss er Pol E. in den linken Unterarm und verursachte dadurch mehrere kleine, schwach blutende Wunden. Der Beschuldigte wusste, dass er den Geschädigten durch den Biss verletzen würde, was er auch beabsichtigte. Weiterer Tatbestand: Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte 3. Nötigung Der Beschuldigte hat jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile genötigt, etwas zu unterlassen.