Die Geschädigte C. macht eine Zivilforderung in Höhe von Fr. 6'916.05 geltend. 2.2. Der Beschuldigte war wegen einer Bussenumwandlung zur Verhaftung ausgeschrieben. Anlässlich der Kontrolle durch die Geschädigten Gfr D. und Pol E. der Kantonspolizei Aargau am 01.05.2017, ca. 15.15 Uhr, in der Wohnung der Lebensgefährtin des Beschuldigten, F., […], konnte der Beschuldigte die Bussen nicht bezahlen, weshalb er auf den Stützpunkt Baden mitkommen sollte. Der Beschuldigte weigerte sich und leistete Widerstand gegen die Verhaftung. Er musste zu Boden geführt werden. Dabei versteckte er seine Arme unter seinem Körper, sodass die Polizisten ihm die Handfesseln zuerst nicht anlegen konnten.