Dieser verfolgte sie weiter und schlug ein weiteres Mal auf die Geschädigte ein, wobei er sie verfehlte und ein Geländer traf. Der Beschuldigte wusste, dass er die Geschädigte mit einem Schlag auf den Kopf oder an den Körper mit einer Holzstange verletzen würde. Dies lag in seiner Absicht, wobei er die Geschädigte nur nicht traf, weil sie seinen Schlägen ausweichen konnte. -4-