Der Beschuldigte wusste, dass die Geschädigte als Leiterin des Betreibungsamts eine Beamtin war und es sich bei der von ihm verlangten Herausgabe von Fr. 1'000.00 um eine in ihrer Befugnis liegende Amtshandlung handelte. Der Beschuldigte wusste ebenso, dass er die Geschädigte mit der Drohung, sie und ihre Mitarbeiterin in die Luft zu jagen, gegen ihren Willen zur Herausgabe des Geldes zwingen würde. Genau das wollte der Beschuldigte denn auch. 2. Mehrfache, teilweise versuchte, einfache Körperverletzung Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit geschädigt. Teilweise blieb es beim Versuch.