Das war dem Beschuldigten völlig gleichgültig, da er sich in einer finanziell desaströsen Situation befindet und im Tatzeitpunkt einfach nur spontan schnell zu Geld kommen wollte. Demgemäss nahm er zumindest billigend in Kauf, sich dieses Geld ohne Rechtsgrundlage zu verschaffen, sich damit einen Vermögensvorteil zuzueignen, der ihm nicht zustand, sowie seine Gläubiger in ihrem Vermögen zu schädigen.