in die Luft jagen und die blonde Hexe werde es auch treffen. Auf Frage der Geschädigten, ob dies eine Drohung sei, sagte der Beschuldigte, er sei in zehn Minuten bei ihnen und hole das Geld ab. Der Beschuldigte ging anschliessend jedoch nicht zum Betreibungsamt und erlangte das verlangte Geld nicht. Der Beschuldigte hatte mit seinem Anwalt betreffend der Pfändung des Geldes Rücksprache genommen und dieser war der Ansicht, dass ein zu hoher Betrag gepfändet worden sei. Der Beschuldigte konnte auf dieser Grundlage jedoch nicht sicher sein, dass er Anspruch auf die Rückgabe von Fr. 1'000.00 haben würde.