Der Beschuldigte rief am 05.10.2018 um 09.20 Uhr das Betreibungsamt Q., […], von seinem Wohnort, […], an. Bei diesem Telefongespräch verlangte der Beschuldigte von der Geschädigten B., Leiterin des Betreibungsamts, den Betrag von Fr. 1'000.00. Das Geld war zuvor vom Betreibungsamt Q. aus dem Vermögen des Beschuldigten gepfändet worden. Als die Geschädigte dem Beschuldigten erklärte, dass sie ihm das verlangte Geld nicht geben würde, sagte der Beschuldigte zur Geschädigten, er würde sie -3-