sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 2'300.00, ersatzweise 23 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 5.2. Die ausgestandene vorläufige Festnahme von 2 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Das GPS-Gerät Garmin wird dem Beschuldigten zurückgegeben. Wird dieses nicht innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der vorinstanzlichen Gerichtskanzlei abgeholt, so trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 6.2. Der Buchsafe und 95.4 Gramm Methamphetamin werden eingezogen und vernichtet. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.