Bundesgerichts 6B_518/2014 vom 4. Dezember 2014 E. 10.4.3) und die 95.4 Gramm Crystal Meth bereits durch den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhr von 150 Gramm Crystal Meth) umfasst werden (vgl. UA act. 59), kann diesbezüglich ohnehin kein Schuldspruch ergehen. - 16 - 3. 3.1. Die Vorinstanz hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie eine Verbindungsbusse von Fr. 2'300.00, Ersatzfreiheitsstrafe 23 Tage, ausgesprochen (vorinstanzliches Urteil E. V.).