31; 295), lediglich gegen G., nicht jedoch gegen den Beschuldigten. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wurde als Ergebnis der verdeckten Fahndung eröffnet. Dies geht klar aus dem Rapport der Kantonspolizei vom 18. April 2018 hervor, wonach der Beschuldigte aufgrund der Ermittlungen der Kantonspolizei gegen weitere Personen wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz dringend verdächtigt werde, zusammen mit seiner Lebenspartnerin C. Crystal Meth zu verkaufen (UA act. 8).