Die beiden hätten dann ein Treffen für den 21. Februar 2018 vereinbart, woraufhin sie sich an diesem Tag im Fahrzeug des verdeckten Fahnders vor der Wohnung in X. getroffen hätten. G. habe ein Minigrip Crystal Meth in den Getränkehalter der Mittelkonsole gelegt und dafür Fr. 1'200.00 verlangt. Anschliessend hätten sie sich über H. unterhalten und G. habe dem verdeckten Fahnder mitgeteilt, dass er daran nichts verdienen würde, weil die Ware seiner Kollegin gehöre (UA act. 357).