Mit Verfügung vom 12. Januar 2018 verlängerte die Staatsanwaltschaft die verdeckte Fahndung um weitere drei Monate bis zum 17. April 2018 (Verfahren ST.2019.7, G.: UA act. 194). Gemäss dem Amtsbericht vom 21. Februar 2018 habe der verdeckte Fahnder seit dem 9. Dezember 2017 einige Male Kontakt per «WhatsApp» mit G. gehabt. Da dieser jedoch nur sehr sporadisch geantwortet habe, sei es bis zum 21. Februar 2018 zu keinem persönlichen Treffen mehr gekommen. Die beiden hätten dann ein Treffen für den 21. Februar 2018 vereinbart, woraufhin sie sich an diesem Tag im Fahrzeug des verdeckten Fahnders vor der Wohnung in X. getroffen hätten.