In der Küche habe sich eine unbekannte weibliche Person (gemeint: die Mitbeschuldigte C.) befunden. Für die zwei Gramm Crystal Meth habe G. Fr. 290.00 verlangt, da beim Bezug der Ware bei den Asiaten mehr habe bezahlt werden müssen. Die Mitbeschuldigte C. habe daraufhin zwei Minigrip Crystal Meth gebracht, wofür der verdeckte Fahnder Fr. 290.00 bezahlt habe. Danach habe er G. zum Bahnhof Wohlen zurückgefahren (UA act. 355 f.). Mit Verfügung vom 12. Januar 2018 verlängerte die Staatsanwaltschaft die verdeckte Fahndung um weitere drei Monate bis zum 17. April 2018 (Verfahren ST.2019.7, G.: UA act.