Ziel der verdeckten Fahndung sei die eindeutige Identifizierung des Verkäufers (gemeint ist G.) des Crystal Meth anhand von ein bis zwei Kleinkäufen sowie die Verifizierung der Versandmethode und die Lokalisierung des Produktions- bzw. Bezugsortes gewesen (UA act. 347). Gemäss dem Amtsbericht des verdeckten Fahnders vom 1. Dezember 2017 habe er am 28. November 2017 per «WhatsApp» zwei Gramm Crystal Meth bei G. bestellt. Er sei dann am 1. Dezember 2017 mit diesem zusammen vom Bahnhof Wohlen nach X. zur Wohnung von G. gefahren. In der Küche habe sich eine unbekannte weibliche Person (gemeint: die Mitbeschuldigte C.) befunden.