Daraufhin seien sie alle in die Wohnung von G. gegangen, wo der verdeckte Fahnder Fr. 300.00 für das Crystal Meth bezahlt habe. Anschliessend habe er die Mobiltelefonnummer von G. erhalten und H. zurück nach Aarau gefahren (UA act. 353). Am 26. Oktober 2017 ordnete die Staatsanwaltschaft die verdeckte Fahndung für die Zeit vom 17. Oktober 2017 bis 17. Januar 2018 im Strafverfahren gegen G. schriftlich an. Ziel der verdeckten Fahndung sei die eindeutige Identifizierung des Verkäufers (gemeint ist G.) des Crystal Meth anhand von ein bis zwei Kleinkäufen sowie die Verifizierung der Versandmethode und die Lokalisierung des Produktions- bzw. Bezugsortes gewesen (UA act. 347).