in Aarau getroffen und für Fr. 40.00 ein Minigrip mit einer kristallinen Substanz erworben (UA act. 351). Dem Amtsbericht vom 16. Oktober 2017 zufolge habe der verdeckte Fahnder, nachdem er H. per «WhatsApp» kontaktiert habe, diesen gleichentags in Aarau abgeholt und sei mit ihm zusammen nach X. zur Bushaltestelle D. gefahren. Dort angekommen sei der Betäubungsmittelhändler (gemeint: G.) erschienen und habe H. zwei kleine Minigrip mit Crystal Meth übergeben. Daraufhin seien sie alle in die Wohnung von G. gegangen, wo der verdeckte Fahnder Fr. 300.00 für das Crystal Meth bezahlt habe.