Eine verdeckte Fahndung liegt dagegen vor, wenn Angehörige der Polizei im Rahmen kurzer Einsätze in einer Art und Weise, dass ihre wahre Identität und Funktion nicht erkennbar ist, Verbrechen und Vergehen aufzuklären versuchen und dabei insbesondere Scheingeschäfte abschliessen oder den Willen zum Abschluss vortäuschen. Verdeckte Fahnder werden nicht mit einer Legende i.S.v. Art. 285a StPO ausgestattet (Art. 298a StPO).