Dem Beschuldigten wird schliesslich vorgeworfen, sich des bandenmässigen Anstaltentreffens zum Betäubungsmittelverkauf (schwerer Fall) strafbar gemacht zu haben, indem am 21. Februar 2018 anlässlich der Verhaftung der Mitbeschuldigten C. an der B.-Strasse in X. insgesamt 51.91 Gramm Crystal Meth, zwei Tabletten Ecstasy sowie sieben Tabletten mit rezeptpflichtigen, betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel hätten sichergestellt werden können. Weiter seien am 18. April 2018 anlässlich der Hausdurchsuchung an der B.-Strasse in X. insgesamt 95.4 Gramm Crystal Meth in einem kleinen Safe, welcher als Buch getarnt gewesen sei, aufgefunden worden.