Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, sich zwischen dem 1. Februar 2017 und dem 21. Februar 2018 des bandenmässigen Handels von Betäubungsmitteln (schwerer Fall) strafbar gemacht zu haben, indem er vom 1. August 2017 bis 21. Februar 2018 zusammen mit der Mitbeschuldigten C. von der gemäss Anklageziffer I.1. eingeführten Menge an Crystal Meth an der B.-Strasse in X. insgesamt ca. 100 Gramm Crystal Meth an drei bis vier Abnehmer für durchschnittlich ca. Fr. 100.00 pro Gramm (bei einem Einkaufspreis von ca. Fr. 40.00) verkauft habe. Der Preis pro Gramm habe jeweils zwischen Fr. 80.00 und Fr. 120.00 geschwankt.