2.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sich zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 4. Februar 2018 der bandenmässigen Einfuhr von Betäubungsmitteln strafbar gemacht zu haben, indem er im August oder September 2017 mit der Mitbeschuldigten C. in seinem Personenwagen nach V., Tschechien, gefahren sei, um Crystal Meth in die Schweiz einzuführen. Im Februar und November 2018 (recte: November 2017 und Februar 2018; vgl. GA act. 510) seien die beiden erneut nach V. gefahren, wozu sie ein Fahrzeug bei «Europcar» gemietet hätten. Der Beschuldigte habe bereits im Jahr 2016 mindestens einmal mit der Mitbeschuldigten C. Crystal Meth im Ausland gekauft.