4. Am 16. März 2021 reichte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine als «Berufungserklärung» bezeichnete Eingabe ein, in welcher sie beantragte, der Beschuldigte sei des Konsums von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19a BetmG schuldigzusprechen und mit einer Busse von Fr. 3'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage, zu bestrafen. 5. Mit Berufungserklärung vom 17. März 2021 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 6. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten und der Mitbeschuldigten C. fand am 4. Mai 2022 statt. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: