4.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 23 Tagen vollzogen. 5. 5.1. Folgender Gegenstand wird wieder freigegeben und ist vom Beschuldigten innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Urteils bei der Gerichtskanzlei abzuholen, andernfalls darüber verfügt wird: - 1 GPS-Gerät Garmin 5.2. Gestützt auf Art. 69 Abs. 2 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen und vernichtet: - 1 Buchsafe (ohne Inhalt) 5.3. Gestützt auf Art. 69 Abs. 2 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen und vernichtet: - 95.4 Gramm Methamphetamin (netto) 5.4. Folgender Gegenstand wurde dem Beschuldigten bereits am 14.09.2018 ausgehändigt: - 1 Mobiltelefon Apple iPhone 8 aaa