3. 3.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 40, Art. 47 und Art. 49 Abs. 1 StGB zu 19 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 3.2. Die Haft von 2 Tagen (18.04.2019 - 19.04.2019) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet. -3- 3.3. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 42 StGB der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird gestützt auf Art. 44 Abs. 1 StGB auf 3 Jahre festgesetzt. 4. 4.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 106 und Art. 42 Abs. 4 StGB zu einer Busse von Fr. 2'300.00 verurteilt.