5.4. 5.4.1. Die dem früheren amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Fricker, für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 5'707.45 ist mit Berufung nicht angefochten worden, weshalb darauf im Berufungsverfahren nicht mehr zurückgekommen werden kann (Urteil des Bundegerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019 E. 2.4).