3.8. 3.8.1. Die Vorinstanz hat den mit dem Urteil des Kantonsgerichts Nidwalden vom 17. September 2015 für die Freiheitsstrafe von 20 Monaten gewährten bedingten Strafvollzug widerrufen. Auf einen Widerruf des mit Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 20. April 2017 für die Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 80.00 gewährten bedingten Vollzug hat die Vorinstanz verzichtet, jedoch die Probezeit um 1 Jahr verlängert.