Die Beschuldigte führte zusammen mit dem Mitbeschuldigten A. als Mitglied einer Bande zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 4. Februar 2018 insgesamt 250 Gramm Crystal Meth aus Tschechien in die Schweiz ein und verkaufte davon zwischen dem 1. August 2017 und dem 21. Februar 2018 100 Gramm an G. sowie an zwei bis drei weitere Personen. Folglich sind ihr die Einfuhr von 150 Gramm Crystal Meth sowie der Verkauf von 100 Gramm Crystal Meth vorzuwerfen. Der Reinheitsgrad belief sich auf 78% Methamphetamin-Hydrochlorid (UA act. 193; vgl. vorinstanzliches Urteil E. V.4.3.2.), weshalb es sich um reines Crystal Meth in einer Menge - 17 -