JUCKER, in: OF-Kommentar BetmG, 3. Aufl. 2016, N. 159 zu Art. 19 BetmG). 3. 3.1. Die Vorinstanz hat den mit Urteil des Kantonsgerichts Nidwalden vom 17. September 2015 für eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten gewährten bedingten Vollzug widerrufen und als Gesamtstrafe eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem vollziehbaren und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von je 18 Monaten ausgesprochen (vorinstanzliches Urteil E. V.). - 16 -