2.4.3. 2.4.3.1. In casu lag keine verdeckte Ermittlung, sondern eine verdeckte Fahndung nach Art. 298a StPO vor: Mit Verfügung der Kantonspolizei vom 18. September 2017 wurde eine verdeckte Fahndung gegen unbekannt angeordnet. Dies, weil gemäss allgemeinen polizeilichen Informationen am Bahnhof Brugg Heroin und Methamphetamin (Crystal Meth) erworben werden könne und bisherige Ermittlungen zu Händlern erfolglos verlaufen seien. Die verdeckte Fahndung wurde auf die Dauer von maximal einem Monat begrenzt, beginnend mit dem ersten Kontakt. Ziel war die Aufklärung des durch die Zielperson(en) begangenen resp. sich im Gange befindlichen Delikte -9-