Schliesslich wirft die Anklage der Beschuldigten vor, sich des bandenmässigen Anstaltentreffens zum Betäubungsmittelverkauf (schwerer Fall) strafbar gemacht zu haben, indem am 21. Februar 2018 anlässlich ihrer Verhaftung an der B.-Strasse in X. insgesamt 51.91 Gramm Crystal Meth, zwei Tabletten Ecstasy sowie sieben Tabletten mit rezeptpflichtigen, betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel (100 Milligramm Ritalin und 4 Milligramm Tizanidin) hätten sichergestellt werden können. Sie habe beabsichtigt, diese Betäubungsmittel zusammen mit dem Mitbeschuldigten A. zu verkaufen (Anklageziffer I.3.).