6. 6.1. Folgende Gegenstände werden wieder freigegeben und sind von der Beschuldigten innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Urteils bei der Gerichtskanzlei abzuholen, andernfalls darüber verfügt wird: - 1 iPhone 7 - 1 Etui weiss, ohne Inhalt 6.2. Gestützt auf Art. 69 Abs. 2 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen und vernichtet: - 1 Notizbuch grün - 1 Notizbuch braun 6.3. Gestützt auf Art. 69 Abs. 2 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen und vernichtet: - 41.1 Gramm Crystal Meth - 2 Tabletten (2mg) Tizanidin - 2 Tabletten Ecstasy (je 0.5 Gramm) - 4 Tabletten (je 20 mg) Ritalin - 2 Tabletten (je 10 mg) Ritalin