6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 11 - Das Obergericht erkennt: 1. (in Rechtskraft erwachsen) Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der mehrfachen Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB (bezüglich der Wörter "Einstein" und "Superschlauer") - der geringfügigen Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB