die Opfervertretung im Verfahren ST.2020.61 (Verfahrensnummer Bezirksgericht Laufenburg) gemäss Zeit- und Kostenaufwandblatt vom 5. Januar 2021 von insgesamt 23.50 Stunden je zur Hälfte, d. h. je zu 11.75, auf die beiden Verfahren aufzuteilen. Der vorliegend geltend gemachte Aufwand von 11.75 Stunden ist im Hinblick auf das Unterliegen im Zivilpunkt um die Hälfte auf 5.875 Stunden zu kürzen. Die vorinstanzliche Hauptverhandlung betreffend beide Verfahren ST.2020.59 und ST.2020.61 dauerte 1.66 Stunden. Der Privatkläger hat den Aufwand für die Hauptverhandlung auf 4.5 Stunden geschätzt (Position vom 5. Januar 2021).