die Strafverteidigung im Verfahren ST.2020.59 (Verfahrensnummer Bezirksgericht Laufenburg) und für die Opfervertretung im Verfahren ST.2020.61 (Verfahrensnummer Bezirksgericht Laufenburg) gemäss Kostennote vom 5. Januar 2021 aufzuteilen und je Verfahren hälftig zu ersetzen seien. Im Übrigen hielt er an seinen bereits am 8. März 2021 gestellten Anträgen fest. Das Obergericht zieht in Erwägung: