3.4. Der Privatkläger wies mit Eingabe vom 16. April 2021 betreffend die Berufungserklärung vom 8. März 2021 darauf hin, dass seine Zivilklage vom 5. Januar 2021 mit Beilagen sowie die gesamten Vorakten als Teil der Berufungsbegründung zu betrachten seien. 3.5. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte am 30. April 2021 die Abweisung der Berufung, unter Kostenfolge. 3.6. Der Privatkläger wies mit Stellungnahme vom 6. Mai 2021 darauf hin, dass die gesamten Aufwendungen von 22.75 Stunden [recte: 23.50 Stunden] für -7-