3.2. Mit Verfügung vom 15. März 2021 ordnete der Verfahrensleiter das schriftliche Berufungsverfahren an. Der Privatkläger bezahlte fristgerecht eine Sicherheitsleistung von Fr. 1'000.00. 3.3. Der Beschuldigte beantragte am 30. März 2021 sinngemäss die Abweisung der Berufung. Im Übrigen hielt er fest, dass er die ihm auferlegte Geldstrafe beglichen habe, die Angelegenheit als beendet betrachte und auf eine Weiterführung vor Obergericht verzichte.